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Unsere Produkte schaffen Zukunft

 

 

Eine Information für Ihre Sicherheit

Das richtige Verhalten bei Störfällen -Information der Öffentlichkeit nach § 8a der Störfallverordnung

 

Allgemeine Informationen / Vorstellung des Unternehmens

Dr. Hesse besteht seit 1890 zunächst am Standort Dresden-Heidenau und nach dem 2. Welt­krieg ausschließlich in Bielefeld. Wir entwickeln, produzieren und vertreiben mit rund 70 Mitarbeitern galvanotechnische Chemikalien zur Oberflächenveredelung von Metallen und Kunststoffen. Aufgrund der wie bisher gelagerten Gefahrstoffe, unterliegt der Betrieb Dr. Hesse GmbH & Cie. KG der „unteren Klasse“ der Störfallverordnung und damit den Grundpflichten. Zu diesen Pflichten gehört unter anderem die Information gemäß § 8a der Störfallverordnung.

Wie wird produziert?

Die Produktionsanlagen bestehen zu einem Großteil aus Mischbehältern von 600 - 6.000 L, in denen die Einsatzstoffe in vorgegebenen Konzentrationen gemischt werden. Die Produkte werden als wässrige Lösungen oder als feste Salzmischungen hergestellt. In einem gesonderten Produktionsteil werden chemische Umsetzungen hergestellt, die z. B. als Glanzzusätze in den Produkten eingesetzt werden. Die Anlagengröße beträgt 200 und 400L. Dieser Produktionsteil unterliegt besonderen Sicherheitspflichten. Wir haben am Standort Werningshof 14 seit über 50 Jahren Erfahrung mit dem Betrieb dieser Anlagen und im Umgang mit den darin befindlichen Produkten. Es ist zu keinem Zeitpunkt zu schädlichen bzw. gefährlichen Störungen gekommen.

Stoffe und Gefährlichkeitsmerkmale:

Zur Herstellung unserer Produkte werden eine ganze Reihe Rohstoffe eingesetzt. Sie sind in unterschiedliche Gefahrenkategorien eingestuft.

Nachstehend sind die gefährlichsten und mengenmäßig bedeutsamsten Stoffe aufgeführt: Natriumcyanid, Chromsäure, Epichlorhydrin und Methanol. Wesentliche störfallrelevante Einstufungen der Stoffe sind die teils sehr giftige bzw. giftige und teils leichtentzündliche bzw.  brandfördernde Wirkung dieser Stoffe. Eine weitere störfallrelevante Eigenschaft ist die z.T. umweltgefährdende Eigenschaft der hier gelagerten Stoffe.

Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter sowie eine mit den Behörden und den Notfall- und Rettungdiensten abgestimmte Notfallplanung dienen zum Schutz vor gefährlichen Aus­wirkungen bei einem Störfall.

Die Notfallplanung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Alarmplan
  • Feuerwehrplan
  • Flucht- und Rettungswegepläne

Neben den organisatorischen Maßnahmen werden eine Reihe technischer Vorkehrungen zur Verminderung der Auswirkungen getroffen:

  • Die genannten Stoffe werden getrennt gelagert in speziell dafür eingerichteten Sonder­lagern.
  • Unsere Lagerhaltung unterliegt strengen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Die Lager- und Produktionsbereiche sind als Löschwasserauffangwanne ausgebildet. Extra dafür eingerichtete Löschwasserrückhaltebarrieren, die im Brandfall automatisch schließen, verhindern ein Auslaufen in die Umwelt.
  • Die Produktion und die Lagerbereiche für Flüssigkeiten sind mit einem zusätzlichen Auf­fangsystem ausgestattet.
  • Die Betriebseinrichtungen sind mit Abluftwäschern ausgerüstet, die speziell auf die eingesetzten Stoffe abgestimmt sind und verhindern, dass schädliche Stoffe in die Umwelt gelangen.
  • Der Betrieb ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, der Alarm erfolgt direkt bei der örtlichen Feuerwehr.
  • Alle sicherheits- und störfallrelevanten Anlagen werden vom TÜV bzw. unabhängigen Sachverständigen regelmäßig überprüft.
  • Für unseren Betrieb haben wir ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen erstellt sowie ein Sicherheitsmanagementsystem eingeführt, um einen Störfall möglichst zu verhindern und bei einem eventuellen Störfall diesen wirksam zu begrenzen.

Trotz der hohen Sicherheitsstandards können wir jedoch Störfälle nicht völlig ausschließen.

Was ist ein Störfall?

Nach der Störfallverordnung bezeichnet man einen Störfall als eine Störung des bestim­mungs­gemäßen Betriebes, bei der ein gefährlicher Stoff durch größere Emissionen, Brände oder Explosionen eine ernste Gefahr hervorruft.

„Ernste Gefahr“ heißt dabei: Gesundheitliche Beeinträchtigung, Lebensgefahr, Gefahr oder Schädigung von Tieren, Natur oder Sachgütern.

 Mögliche Auswirkungen von Störfällen 

Gefährdungsarten

Mögliche Auswirkungen

Brand

·      Ausbreitung von Brandgasen

Explosion

·      Trümmerwurf

·      Druckwellen

Freisetzung gefährlicher Stoffe

·      Ausbreitung von gefährlichen Gasen, Dämpfen oder Stäuben

·      Verunreinigung von Boden und Pflanzen

·      Verunreinigung von Gewässern

 

Meldungen, Anfragen und Zuständigkeiten

Die sich aus der Störfallverordnung ergebende Meldepflicht (Anzeige) nach § 7 der Störfallverordnung bei der zuständigen Bezirksregierung Detmold ist erfüllt.

Ansprechpartner für Produktion und Lager ist der Produktionsleiter, Herr Alexander Wolf (Dipl.-Ing. Chemie).

Weitere Ansprechpartner sind der chemische Leiter, Herr Dr. Malte Standera (Diplom-Chemiker) und unsere Umweltbeauftragte, Frau Christa Walter (Dipl.-Ing. Chemie).

Bei Eintritt eines Störfalles wird unverzüglich die zuständige Behörde, die Feuerwehr, infor­miert. Diese sorgt wiederum dafür, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Nachbarschaft zu warnen.

Die örtliche Feuerwehr ist für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig. Bitte leisten Sie allen  Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten Folge.

Diese Information wurde in Abstimmung mit der Fachdienststelle der örtlichen Feuerwehr und der Bezirksregierung Detmold erstellt.

Das Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 der 12. BImSchV fand am 05.04.2022 statt. Die letzte Umweltinspektion fand am 09.09.2020 statt: Weitere Informationen erhalten Sie bei der

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 53
Leopoldstraße 15.
Tel. 05231 / 71 53 86 oder 0521 / 71 - 0

 

 Notfallhinweise

Zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten Sie bitte die nachfolgenden Sicherheitsregeln und Verhaltungsgrundsätze.

Wie werde ich informiert?

  • durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr
  • durch Rundfunkdurchsagen (Radio Bielefeld, WDR 2)

Wie erkenne ich die Gefahr?

  • durch sichtbare Zeichen, wie z. B. Feuer und Rauchwolken
  • durch einen lauten Knall
  • durch Geruchswahrnehmung   

Was muss ich zuerst tun?

  • Vom Unfallort fernbleiben!
  • Geschlossene Räume aufsuchen!
  • Fenster und Türen schließen!
  • Klimaanlage ausschalten, Lüftung im Auto abschalten!
  • Kinder ins Haus holen!
  • Behinderten und älteren Menschen helfen!
  • Passanten aufnehmen!
  • Holen Sie Kinder aus der Schule oder dem Kindergarten nur ab, wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden!
  • Vermeiden Sie wegen einer eventuellen Explosionsgefahr offenes Feuer und elektrische Zündungen (z. B. Rauchen, Licht, Elektrogeräte, Fahrzeuge)!

Was kann ich noch tun?

  • Nasse Tücher vor Mund und Nase halten!
  • Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst auf! 

Achtung!

  • Den Anordnungen von Notfall- und Rettungsdiensten ist im Störfall unbedingt Folge zu leisten!
  • Erst bei Entwarnung das Gebäude verlassen.
  • Halten Sie wenn möglich die Telefonleitung frei!

Stand Juli 2017 - letzte Änderung 26.04.2021